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Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst insbesondere die Regelung im Straßenverkehr, das Verkehrsunfallrecht, das Führerscheinrecht, das Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wie auch das Verkehrsvertragsrecht, d. h. den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen.

Es behandelt Themen, wie z. B. Führerscheinvergabe und Entzug der Fahrerlaubnis, MPU, Verkehrskontrollen, Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken, Geschwindigkeits- und Abstandsüberschreitungen bzw. Unterschreitungen, Alkohol und Drogen am Steuer, das bekannte Flensburger Punktesystem, Abschleppkosten bei Unfällen etc. Angrenzende Rubriken wie Autokauf und Kfz-Versicherung im Haftpflicht- wie auch Kaskoschadensfall gehören auch dazu.

Besonders einschneidend ist für den Betroffenen die Verhängung von Fahrverboten oder der Entzug der Fahrerlaubnis, nachdem beinahe jedermann, gerade im ländlichen Bereich, im täglichen Leben auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist. Mit passenden Argumenten ist es jedoch möglich, entweder die Dauer eines Fahrverbots erheblich zu reduzieren oder gar ein Fahrverbot bzw. einen Entzug der Fahrerlaubnis gänzlich wegfallen zu lassen

Rechtsanwalt Oliver Miller ist zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht. Duch diese Qualifikation sowie aufgrund der ständigen Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen des Verkehrsrechts  sind Sie bei uns im Falle eines Verkehrsunfalles in den besten Händen.

Eine Vielzahl von regionalen wie auch überregionalen Autohäuser werden von uns seit Jahren im Rahmen der Unfallabwicklung kompetent beraten und betreut.

Dabei kommt vor allem der Mietwagenproblematik in letzter Zeit große Bedeutung zu, nachdem Versicherungen hier immer wieder versuchen, unberechtigt Kürzungen  herbeizuführen. Aufgrund der sich ständig weiterentwickelnden jedoch gleichzeitig uneinheitlichen Rechtsprechung ist gerade in diesem Punkt spezielles Fachwissen notwendig, um sich nicht dem "Spielball" der Versicherungen auszusetzen.

Auch im Falle eines Unfalles mit Auslandberührung empfielt sich die Einschaltung eines spezifizierten Verkehrsrechtlers, nachdem sich die Entschädigungsleistungen bei einem Unfall im Ausland in der Regel nach dem Recht des Unfalllandes richten - und damit nach ausländischem Schadensrecht.

Schließlich empfehlen wir uns bei Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen im Zuge des Auftretens unfallbedingter Verletzungen, bei denen insbesondere das HWS/BWS-Schleudertrauma bei Auffahrunfällen höchst praxisrelevant ist. Auch hier benötigen Sie eine kompetente Rechtsvertretung, nachdem erfahrungsgemäß nur die wenigsten Versicherungen Ihnen einen angemessenen Schmerzensgeldbetrag anbieten werden.


Rechtsanwalt Oliver Miller
Ritterstr. 7
D-87629 Füssen

Tel: +49 (0) 8362 / 71 36
Fax: +49 (0) 8362 / 3 87 74

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