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Baurecht

Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen betreffen. Es wird unterschieden zwischen dem privaten Baurecht , in dem es hauptsächlich um die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und allen bei der Errichtung der Bauanlage Beteiligten geht, wie z.B. Bauunternehmen, Handwerkern und Architekten, und dem öffentlichen Baurecht, welches das Bauordnungs- und Bauaufsichtsrecht sowie das Bauplanungsrecht in sich vereint.

Das private Baurecht regelt in erster Linie die rechtlichen Beziehungen zwischen den am Bauprojekt Beteiligten, also vor allem zwischen dem Auftraggeber auf der einen und Architekten, Ingenieuren, Handwerkern und dem Bauunternehmen auf der anderen Seite. Ein Bauvorhaben ist ein kostspieliges Projekt – oft steht das ganze Vermögen einer Privatperson auf dem Spiel – und schnell kann es zu Problemen und Unstimmigkeiten kommen. Ein im Baurecht kompetenter Anwalt an Ihrer Seite begleitet Sie von der Inspektion des Baugrundstücks und der Beantragung der Baugenehmigung über die Gestaltung und Prüfung aller Verträge bis zur Abgabe des schlüsselfertigen Hauses. So können Sie sich beruhigt zurücklehnen in dem Wissen, dass der Bauvorgang so verläuft, wie Sie sich das vorstellen und keine bösen Überraschungen eintreten. Sollte es doch zu Problemen kommen, zum Beispiel in Form von Baumängeln oder baurechtlichen Schwierigkeiten, hilft der Anwalt Ihnen, Lösungen zu finden und Ihr Recht geltend zu machen.

Aber auch die andere Seite (Architekten, Ingenieure, Handwerker und Bauunternehmen) profitiert von dem profunden Wissen eines im Baurecht versierten Rechtsanwalts. Zum privaten Baurecht gehört außerdem auch das private Nachbarrecht, das die gesetzlichen Rechte und Pflichten von Nachbarn umfasst. Hier ist unter anderem geregelt, welchen Abstand Bäume, Sträucher und Zäune zum benachbarten Grundstück haben müssen.

Das öffentliche Baurecht ist unterteilt in das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht regelt die Voraussetzungen für eine Bebauung und gibt vor, ob und in welcher Form gebaut werden darf und welche Nutzungen zulässig sind. Im Bauordnungsrecht geht es vor allem um die Gefahrenabwehr im Baubereich. Hier wird unter anderem die Beschaffenheit von Baugebäuden und Baumaterialien geregelt, damit bauliche Anlagen zum Beispiel standsicher sind und die Brandschutzverordnungen erfüllen. Auch die Einhaltung anderer gesetzlicher Bestimmungen, die zur Erteilung einer Baugenehmigung Voraussetzung sind, wird durch das Bauordnungsrecht gewährleistet.


Rechtsanwalt Oliver Miller
Ritterstr. 7
D-87629 Füssen

Tel: +49 (0) 8362 / 71 36
Fax: +49 (0) 8362 / 3 87 74

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