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Versicherungsrecht

Fast jeder Deutsche hat im Normalfall mehrere Versicherungen verschiedener Art abgeschlossen. Dazu zählen z.b. Kranken-, Haftpflicht-, Kasko-, Hausrats-, Reise-, Zahnersatz-, oder Unfallversicherungen u.v.m.

Tritt dann tatsächlich der Versicherungsfall ein, kommt es nicht selten zu Konflikten zwischen Versicherungsnehmern und den Versicherungsgesellschaften. Dann ist das Versicherungsrecht von besonderer Bedeutung, aber bereits bei Abschluss einer Versicherung sind zahlreiche Dinge zu beachten, die im Versicherungsrecht geregelt sind.

Im privaten Versicherungsrecht geht es meist darum, ob der Versicherer verpflichtet ist, die vom Versicherungsnehmer geforderte Leistung dem Grunde und der Höhe nach zu erbringen. Für die Übernahme des Schadensrisikos bekommt der Versicherer (Versicherungsunternehmen) vom Versicherten eine Prämie (Versicherungsbeitrag). Dafür zahlt der Versicherer je nach Versicherung im Schadensfall eine bestimmte Summe (Summenversicherung) oder kommt für den entstandenen Schaden auf.(Schadenversicherung) Jedoch auch nur wenn der Versicherungsnehmer alles in seiner Macht stehende getan hat, um den Schaden zu verhindern.

Darüberhinaus gibt es noch Personenversicherungen, die Schaden an Menschen abdecken, z.b. Kranken-und Unfallversicherungen.

Kein Rechtsgebiet ist so komplex und gleichzeitig so ungemein sensibel wie das Versicherungsrecht – sowohl für Versicherer als auch für Versicherungsnehmer. Im Schadensfall steht oft die ganze Existenz des Versicherungsnehmers, zumeist eine normale Privatperson, auf dem Spiel und für die Versicherer (einem Unternehmen) bedeutet das in Kraft treten eines Versicherungsfalls oft ein herbes Verlustgeschäft.


Rechtsanwalt Oliver Miller
Ritterstr. 7
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Tel: +49 (0) 8362 / 71 36
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